Allgemein

Versicherungen in der Schweiz – die wichtigsten Fakten

In der Schweiz wohnhafte Personen geben im Allgemeinen einen höheren Betrag für Versicherungen aus als der EU-Durchschnitt, und es gibt eine Reihe von privaten Schweizer Versicherungsgesellschaften, die Versicherungen für alles von der Gesundheitsversorgung bis hin zu Haustieren anbieten. In der Schweiz sind nur wenige Versicherungen obligatorisch, aber viele Einwohner schließen auch verschiedene optionale Versicherungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Sie können Ihren eigenen Schweizer Versicherungsanbieter frei wählen, sollten aber darauf achten, dass er eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat, die Versicherungsunternehmen in der Schweiz reguliert. Im Folgenden wird auf die gesetzlich verpflichtenden Versicherungen eingegangen.

Kranken- und Unfallversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft abgeschlossen werden. Eine Versicherung ist für Erwachsene und Kinder, Erwerbstätige und Arbeitslose erforderlich, obwohl die Versicherungskosten für Jugendliche unter 25 Jahren im Allgemeinen günstiger sind. Arbeitgeber bieten in der Regel keine Krankenversicherung als Leistung an. Die Versicherung von Berufs- und Nichtberufsunfällen wird in der Regel von Ihrem Schweizer Arbeitgeber übernommen (siehe Nachrichten Schweiz). Wer nicht erwerbstätig ist oder nicht erwerbstätig ist, muss im Rahmen seiner Schweizer Krankenversicherung eine Unfallversicherung abschließen.

Arbeitslosenversicherung 

Die Basisarbeitslosenversicherung wird durch ein obligatorisches staatliches Programm (AI/AVS/APG) gewährleistet. Die Arbeitnehmer zahlen dafür rund 2% ihres Gehalts (Aufteilung 50/50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ist recht großzügig, so dass eine zusätzliche Absicherung in der Regel nicht erforderlich ist, es sei denn, Sie sind selbständig. Die staatlichen Leistungen liegen in der Regel zwischen 70-80% des Durchschnittslohns (maximal CHF 12’350 pro Monat). Selbständige oder Arbeitslose zahlen gegenüber der AI/AVS/APG einen festen Betrag von mindestens 504 Franken pro Jahr, haben aber nur Anspruch auf Renten- und Invaliditätsleistungen, nicht auf Arbeitslosengeld.

Kfz- und Gebäudeversicherung

Die Kfz-Grundversicherung (Haftpflichtversicherung) ist für alle Fahrer in der Schweiz obligatorisch. Die Grundversicherung deckt nur Schäden an anderen, während eine umfassendere (Voll- oder Teilkaskoversicherung) auch Schäden am versicherten Fahrzeug deckt. Die Versicherungskosten können je nach Police, Fahrzeug und Hintergrund des Fahrers stark variieren. Gebäude- und Feuerversicherungen sind für Immobilienbesitzer in der Schweiz obligatorisch. Die Grundversicherung für Gebäude deckt in der Regel Feuer, Überschwemmungen und andere größere oder Naturkatastrophen ab. Weitergehende Versicherungen können abgeschlossen werden, z.B. zur Versicherung gegen Schäden durch Mieter.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)