Versicherungen im Überblick
Kurz definiert: Versicherungen sichern Personen oder Sachen in unserem alltäglichen Leben. Sie bieten einen gewissen Schutz vor verschiedenen Risiken, die die eigene Person oder das Eigentum betreffen können.
Versicherungen werden in zwei große Gruppen eingeteilt, einmal in die Sach- sowie in die Personenversicherungen.
Sachversicherung
Die Sachversicherung ist eine Form der Schadensversicherung. Sie deckt verschiedenste Schadensarten ab, wie zum Beispiel Beschädigungen, Zerstörungen und Einbruchdiebstähle. Personenschäden sind von dieser Art Versicherung nicht abgesichert. Die bekannteste Form der Sachversicherung ist die Hausratversicherung, welche Schäden an der Wohnungseinrichtung trägt, sowie die Reisegepäckversicherung, welche das komplette Reisegepäck bei Abhandenkommen oder Beschädigung sichert.
Personenversicherung
Personenversicherungen dienen der Absicherung und Vorsorge von Personen. Sie besteht aus der gesetzlichen sowie privaten Altersvorsorge. Die private Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Risikolebensversicherung fallen unter diese Hauptkategorie.
Privatpersonen sollten stets einige Versicherungen abschließen, welche bei Schäden an der eigenen Person sowie am Eigentum zu tragen kommen. Diese wären die allgemeine Krankenversicherung, welche in Deutschland Pflicht ist, die Privathaftpflichtversicherung, die Rentenversicherung (Pflicht), die private Rentenversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wohnt die Privatperson in einer Wohnung, so ist eine Hausratversicherung notwendig. Hat sie jedoch ein Eigenheim, so greift eine Gebäudeversicherung bei Schäden am Eigentum ein. Autofahrer müssen eine KFZ Haftpflicht vorweisen, sowie eine Teil- oder Vollkasko. In Rechtsstreitigkeiten ist eine Rechtsschutzversicherung vom Vorteil. Da die Preise für eine Betriebseinrichtung und die technische Ausrüstung für Geschäftsleute heutzutage immer höher werden und die Kosten für die Schäden somit steigen, ist es notwendig, dass man eine Inhaltsversicherung, eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat. Alle Angestellten sind pflichtversichert. Die Angestelltenversicherung gewährleistet die Rente des Arbeitnehmers.