Dread Disease – oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Erste Übersicht

Für welche Versicherung sollte man sich entscheiden? Was gibt es zu beachten und wo liegen die Unterschiede?

Bevor es zu einem Abschluss kommt, ist eine sorgfältige Abklärung dieser Fragen für den Versicherungsnehmer unerlässlich. Eine Abwägung für die eine oder andere Versicherung sollte deshalb zusammen mit einem unabhängigen Versicherungsberater vorgenommen werden.

Dread-Disease-Versicherung – eine neue Versicherung

In der deutschen Versicherungslandschaft ist diese Versicherungsart – man kann sie auch „Schwere Krankheiten Versicherung“ nennen – noch nicht so lange bekannt. Sie stammt aus dem angelsächsischen Raum und beginnt erst allmählich in Deutschland Fuß zu fassen. Nichtsdestotrotz stellt die Dread-Disease-Versicherung eine sinnvolle Bereicherung in der Risikoabsicherung der Berufstätigen dar. Weitere Infos auf der Website von https://www.dread-disease.org/.

Die Unterschiede der beiden Versicherungsarten

Beide Versicherungen sind in ihrer Struktur gegensätzlich ausgelegt. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt nur bei schweren Krankheiten eine Einmalzahlung; die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt – unabhängig von der Schwere der Krankheit – bei Verlust der Arbeitsfähigkeit im momentan ausgeführten Beruf. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im eingetretenen Versicherungsfall dem Versicherungsnehmer lebenslang oder für einen bestimmten vorher vereinbarten Zeitraum eine laufende Rente.

Bei der Dread-Disease-Versicherung wird in der Regel bei schweren Erkrankungen eine einmalige vorher festgelegte Summe auf einen Schlag ausgezahlt.

Mit diesem Geld ist der Betroffene sofort in der Lage, z. B. kostspielige Umbauten in seinem Wohnumfeld vornehmen zu lassen oder die Einkommensverluste teilweise oder gänzlich auszugleichen.

Die Auszahlung der Dread-Disease-Versicherung ist selbstverständlich an Kriterien geknüpft, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss; so sind z. B. heilbare Krebserkrankungen im Anfangsstadium von der Zahlpflicht gänzlich ausgeschlossen.

Wie bei jeder anderen Versicherung auch, sollte der Versicherungsnehmer sich bei seinem Vermittler eingehend über alle Bedingungen, Ausschlüsse, etc. genauestens erkundigen, bevor es zu einem Abschluss kommt.

Eine genaue Prämienkalkulation kann pauschal leider nicht genannt werden: diese ist abhängig vom Alter und vom Gesundheitszustand des Antragstellers. Auch das berufliche Umfeld spielt hierbei eine Rolle.

Informationen sind über die anbietenden Versicherungsgesellschaften in detaillierter Form verfügbar. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung spielt das eingetretene Ereignis, das schlussendlich zur Berufsunfähigkeit führte keine entscheidende Rolle.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auf jeden Fall immer dann zahlen, wenn der Versicherungsnehmer in einem Zeitraum von 6 Monaten einen Grad von mindestens 50% Beeinträchtigung nachweisen kann. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist es, schon beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf hinzuwirken dass der Versicherer kein Recht hat den Versicherten zu zwingen in einem anderen Berufsfeld tätig zu werden. Diese, in der Versicherungsbranche genannte, „ abstrakte Verweisung“ sollte auf jeden Fall explizit ausgeschlossen sein. Selbstverständlich muss der Versicherungsnehmer sein Augenmerk sehr stark auf die Höhe der monatlichen Rentenzahlung legen.

Ist diese zu niedrig vereinbart, dann wird der bisherige erreichte Lebensstandard auf keinen Fall gesichert sein. Denn im Vergleich zur Dread-Disease-Versicherung wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ja keine große Summe als Einmalzahlung geleistet, die den größten eingetretenen materiellen Schaden abdecken kann.

Bei den beiden Versicherungen müssen auch die inflatorischen Einflüsse auf die Zeitachse berücksichtigt werden – nicht immer wird das preisliche Umfeld – was die Inflation anbelangt – so bleiben wie momentan.

Für die nach dem 1.1.1961 Geborenen gilt verschärfend, dass der Staat bei anhaltender Berufsunfähigkeit nur noch eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente leistet. Schon aus dieser gesetzlichen Vorgabe heraus, ist ein Abschluss einer für den Ernstfall vorsorgenden Versicherung dringend geboten – sei es ein Dread-Disease-Versicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fazit

Das Für und Wider bei den beiden genannten Versicherungen lässt sich nicht so leicht in eine einfache Aussage kleiden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung basiert auf einem Gutachten basierenden anerkannten Verlust der Arbeitskraft oder aber auf Nichtausübung des ausgeübten Berufs. Bei Anerkenntnis erfolgt eine monatliche Rentenzahlung.

Die Dread-Disease-Versicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung stellt ihr Modell auf eine einmalige Kapitalzahlung ab. Der Versicherte muss lediglich die ärztlich attestierte schwere Erkrankung – die den Verbleib im ausgeführten Beruf nicht mehr möglich macht – nachweisen. Dass zahlungsauslösende Ereignis bei der Dread-Disease-Versicherung setzt immer eine schwere Erkrankung des Versicherten voraus. In vielen Fällen ergibt sich jedoch eine Berufsunfähigkeit auf Grund anderer Begleitumstände, die dann besser über die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden können.