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Hausratversicherung Außenversicherung und Umzug

Eine Hausratversicherung schützt die Dinge des täglichen Lebens, die man in seiner Wohnung, oder seinem Haus verwendet. Sie umfasst die Einrichtungsgegenstände, die Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmaterialen in einem Privathaushalt. Möbel, Geschirr und Besteck, aber auch Lebensmittel. Die Hausratversicherung zahlt im Fall von Feuer, Wasserschaden, Einbruch und Unwetter. Solange sich der Hausrat im Haus befindet ist er versichert. Was aber, wenn man alles, was man besitzt aus der Wohnung, oder dem Haus herausträgt? Was auf den ersten Blick unwahrscheinlich scheint, passiert alleine in Berlin mehr als tausendmal pro Tag. Bei einem Umzug springt die Hausratversicherung nicht in jedem Fall ein. Nur wenn sie eine Außenversicherung einschließt, dann ist der Hausrat beim Umzug auch von der Hausratversicherung geschützt.

Außenversicherung

Die Außenversicherung ist ein Teil der Hausratversicherung. In den meisten Fällen findet man sie unter Paragraf 7 der Versicherungsbedingungen. Ist sie dort nicht erwähnt, dann umfasst der Versicherungsschutz lediglich die Wohnung. Ist die Außenversicherung ein Teil der Hausratversicherung, dann sind damit auch Gegenstände außerhalb der Wohnung versichert. Im Grunde deckt die Außenversicherung auch Aufenthaltsorte außerhalb des eigenen Wohnsitzes ab. Bricht also jemand im Hotelzimmer ein, oder wird der Spind im Fitnesscenter aufgebrochen, dann springt die Versicherung ein. Nicht aber bei gewöhnlichem Taschendiebstahl. Über die Außenversicherung ist nur ein Teil der eigentlichen Versicherungssumme abgedeckt. Konkret sind das meistens 10 Prozent.

Transportschäden

Allerdings sind mit der Außenversicherung nicht automatisch alle Transportschäden abgedeckt. Bricht eine Glastür, oder bricht ein Schrankverbinder aus, dann ist das nicht gedeckt. Bleibt der Hausrat über Nacht im Umzugswagen und wird dort eingebrochen, dann springt die Außenversicherung ein. Der klassische Umzug ist also nicht mit der Außenversicherung gedeckt. Speziell, wenn freiwillige Helfer mit anpacken, kann das problematisch werden. Verletzungen, Sachbeschädigung, oder ganz einfache Beschädigungen am Hausrat, muss man dann entweder selbst bezahlen, oder über eine Haftpflichtversicherung abwickeln. Hat man Sorge um den Hausrat, dann ist man mit dem Buchen eines Umzugsservice am besten beraten. Umzugsunternehmen bieten viele Zusatzleistungen rund um den Umzug an. Die Versicherung ist aber in jedem Fall inkludiert. Beschädigt also ein Mitarbeiter des Unternehmens ein Möbelstück, oder etwa den Flur, dann ist dieser Schaden gedeckt.

Meldung an die Versicherung

In jedem Fall muss ein Umzug so schnell wie möglich an die Versicherung gemeldet werden. Für einen Übergangszeitraum von zwei, oder drei Monaten sind zwar beide Wohnungen versichert, damit der Versicherungsschutz aber an der neuen Wohnung aufrecht bleibt, muss die neue Adresse an die Versicherung gemeldet werden. Aber nicht nur die Adresse ist relevant. Auch wenn sich die Wohnungsgröße, oder der Wert der Einrichtung ändern, muss das im Vertrag angepasst werden. Gibt man beispielsweise mehr Wohnfläche nicht bekannt, dann ist man unterversichert. Schlimmstenfalls erlischt der Versicherungsschutz komplett, wenn man falsche Angaben macht.

Hausratversicherung

Verfügt man noch nicht über eine Hausratversicherung, dann ist ein Umzug eine gute Gelegenheit eine solche Versicherung abzuschließen. Schnell kann es zu Schäden am Hausrat kommen und ohn Versicherung steht man dann alleine mit dem Schaden da. Schneller als man denkt, kommt es zu Schäden am Hausrat. Es muss nicht immer Feuer, oder ein Unwetter sein. Ein Rohrbruch, der auch die Wohnung der Nachbarn betrifft, oder eine Kerze, die umstürzt und etwas am Tisch in Brand setzt können teuer werden, wenn man nicht versichert ist.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)