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Naturheilmittel und Naturheilverfahren – was leisten Krankenkassen?

(Bildquelle: Pixabay.com - CC0 Public Domain)
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Eine lange Tradition der Heilpflanzen

Viele Personen versuchen, ihre Krankheiten mit Heilpflanzen zu behandeln. Diese haben eine lange Tradition. Die pflanzlichen Arzneimittel können gute Dienste leisten. Akupunktur und Osteopathie werden immer öfter zusätzlich mit Pflanzentherapie begleitet. Aber es ist wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Krankenkasse außerhalb des schulmedizinischen Verfahrens nur sehr wenig für ein Naturheilverfahren leistet. Das geben das Sozialgesetzbuch, die bestimmten Richtlinien sowie der gemeinsame Bundesausschuss vor.


Unter Bedingungen einer schweren Erkrankung

In einem Krankenhaus oder auf der Reha darf grundsätzlich eine beliebige Therapie angewendet werden. Wenn manche Kassen versprechen, sie werden auch für besondere Naturheilverfahren zahlen, geht es um eine stationäre Behandlung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird nun die Krankenkasse unter Bedingungen einer schweren Erkrankung dem Patienten alle Behandlungsmethoden bezahlen, darunter auch das Naturheilverfahren. Diese Regelung ist besonders für jene Personen wichtig, welche vom Tode bedroht werden. Meistens kann die Schulmedizin in diesen Fällen nicht mehr weiter helfen.

Als Bonus angeboten

Das Naturheilverfahren kann von etlichen Krankenkassen den Mitgliedern sogar als ein Bonus angeboten werden. Der Patient muss dabei bestimmte Vorgaben des Kassenprogramms erfüllen. Aber der Bonus steht dann frei zur Verfügung und wird nicht immer so ausgenutzt, wie man es erwartet. Man kann damit zum Beispiel ein Fitnessgerät finanzieren, er darf auch bar ausbezahlt sein. 

Jeder muss über das Heilpflanzenverfahren gut informiert sein und genau wissen, was für ihn wichtig ist. Also er muss benennen können, worauf er Wert legt. Wer richtige Fragen stellt, bekommt auch die nützlichen Antworten. Der Patient muss nachfragen, ob eine bestimmte Regelung auch für eine ambulante Praxis zählt.

Zusätzliche Versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur für Leistungen der Kassenärzte. Es wird empfohlen, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, wenn man sich eine umfassende Behandlung wünscht, die ein Naturheilverfahren einschließt. Es gibt ja eine Menge privater Krankenzusatzversicherungen, der Markt bietet vieles an. Auch die Kassen selbst können günstige Zusatztarife vorschlagen. Der Patient darf nun abwägen, was er tatsächlich dringend braucht, was geleistet werden kann.

Pflanzliche und natürliche Produkte

Viele, die sich mit Naturheilverfahren und alternativer Medizin beschäftigen, bevorzugen auch rein pflanzliche und natürliche Produkte. Dazu gehören zum Beispiel: Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetikprodukte und Wellness-Artikel. Ein online Anbieter, der sich auf diesen Markt spezialisiert hat ist zum Beispiel Natura-Vitalis.