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Gesetzliche Krankenversicherungen

(Bildquelle: Pixabay.com - CC0 Public Domain)
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört neben der Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung zur sozialen Sicherung der BRD. Sie ist Teil der deutschen Sozialversicherung. Als Grundlage dient das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches.

In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer oder Student verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Krankenversicherung hat die Aufgabe die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel für die Versicherten im Krankheitsfall zu tragen. Bei den Krankenversicherungen muss unterschieden werden zwischen:

  • gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als
  • Pflichtversicherung nach §§5 ff. SGB V,
  • freiwillige Versicherung §§ 9ff. SGB V
  • Privaten Krankenversicherung

Ob für die Versicherungsnehmer die gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung in Frage kommt, hängt in erster Linie vom Einkommen ab.

Anrecht auf gesetzliche Krankenversicherungen haben alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Einkommenspflichtgrenze liegt. Die Beiträge von derzeit 14,6% vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, sind für alle Krankenkassen gleich. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich von Jahr zu Jahr und wird immer wieder neu festgelegt.

Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen sind die Krankenkassen.

Um eine kostengünstige, gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen müssen bei der Suche nach der geeigneten Krankenkasse bestimmte Besonderheiten berücksichtigt werden.

Rund 70 Millionen Versicherte zahlen in der BRD Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung ein, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Vorteil, dass Personen, die ohne Einkommen sind oder über sehr niedrige Einkommen verfügen, wie z.B. Kinder, Studenten oder Arbeitssuchende meist kostenlos über den Ehegatten oder die Eltern mitversichert sind.

Konzentration der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Zahl der gesetzlichen Krankenversicherungen hat sich in den letzten Jahren drastisch verringert. Gab es 1970 noch 1815 gesetzliche Krankenversicherungen, sind es im Jahre 2015 nur noch 124. Eine gesetzliche Krankenversicherung, die sich durch die Fusion mehrerer kleiner Kassen gebildet hat, ist im hart umkämpften Gesundheitsmarkt besser aufgestellt und kann bei Krankenhäusern, Medikamentenlieferanten und Ärzten durch geschicktes Verhandeln günstigere Konditionen erzielen und dadurch Kosten einsparen. Das gesetzliche Krankenversicherungs- Wettbewerbsstärkungsgesetz hat den Antrieb zu diesem Konzentrationsprozess befeuert.

Zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen bestehen grundlegende Unterschiede.

Während die privaten Krankenversicherungen (PKV) auf dem Individualprinzip beruhen, d.h. dass sich jeder Versicherte individuell für sein Krankheitsrisiko versichern kann, bauen gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) auf das Solidarprinzip. In der Solidargemeinschaft zahlen die besser Verdienenden mehr Beiträge in die Kassen ein, als die Mitglieder, die weniger Einkommen haben.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen sind einkommensunabhängig werden nach verschieden Faktoren von den Krankenkassen festgelegt. Wichtig sind das Alter des Versicherten, der Versicherungsbeginn und der Gesundheitszustand. Ein wesentlicher Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen besteht bei den Leistungen. Der privat Versicherte kann selbst über den Umfang der Leistungen entscheiden. Der Arzt erstellt eine Rechnung, die der Patient bei der privaten Versicherung einreichen muss. Der ausgelegte Betrag wird dann von der Krankenkasse nach Prüfung erstattet. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Leistungen gesetzlich vorgegeben. Die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungskataloge, in denen vermerkt ist, welche Leistung die Kasse im Krankheitsfall übernehmen muss. Bei gesetzlichen Krankenkassen erhält der Patient keine Rechnung und muss nicht, wie bei der privaten Krankenkasse, für Leistungen in Vorkasse gehen. Arbeitnehmer müssen mindestens ein Jahr lang ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze vorweisen, um in eine der privaten Krankenkassen zu wechseln.

Neuerungen in gesetzlichen Krankenversicherungen

Arbeitnehmer die mit ihrem Einkommen nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, können sich eine der 124 gesetzlichen Krankenkassen in der BRD wie z.B. die Betriebskrankenkassen, AOK, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen und Krankenkassen der Knappschaft auswählen.

Zum 1. Januar 2015 gibt es In gesetzlichen Krankenversicherungen eine neuerliche Beitragsreform. Der allgemeine Beitragssatz wird von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Der Sonderbeitragsanteil von 0,9 Prozent entfällt. Bisher mussten die Versicherten diesen Pauschalbeitrag für Zahnersatz und Krankentagegeld in Höhe von 0,9% des Einkommens alleine zahlen. Für diese 0,9% gibt es keinen Zuschuss des Arbeitgebers. Der Zusatzbeitrag ist Bestandteil des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherungen. Er ist zusammen mit den übrigen Krankenversicherungsbeiträgen fällig. Der Zusatzbeitrag ist vom Mitglied allein zu tragen.

Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherungen, die mit Ihren Prämieneinnahmen gut gewirtschaftet haben, können auf freiwilliger Basis einen Teil des Beitrags als Beitragsprämie an ihre Mitglieder zurückzahlen.