Private Krankenversicherung für Beamte
Die Bundesrepublik Deutschland leistet sich zur Erledigung der hoheitlichen Staatsaufgaben ca. 1,7 Millionen (in 2012) Beamte. Die Mehrzahl ist bei den Ländern, Gemeinden und Landkreisen beschäftigt. Für Beamtenanwärter, Beamte und Angestellte im Bereich des öffentlichen Dienstes, gibt es einige Besonderheiten. Beim Einkommen, der Arbeitszeit oder der sozialen Absicherung ist so mancher Punkt anders geregelt. Die Beamten werden nach den Besoldungsgruppen des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes bezahlt. 16% dieser Gruppe sind im höheren Dienst beschäftigt. Beamte genießen einige Privilegien und haben mehr Netto vom Brutto, da keine Sozialabgaben, wie Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zu bezahlen sind. Für Beamte gilt das das Beihilfe- und Besoldungsgesetz. Sie sind lediglich verpflichtet für den Krankheitsfall eine private Beamten Krankenversicherung abzuschließen.
Beihilfe nach dem Alimentationsprinzip
Der deutsche Beamte, der seinen Dienst als Beamter im öffentlichen Dienst, als Soldat, Richter oder dergleichen ausübt, erhält im Falle von Krankheits-, Todes-, Pflege-, und Geburtsfällen finanzielle Unterstützung von seinem Arbeitgeber in Form einer Beihilfe. Ehepartner und Kinder der Beamten genießen auch diese Absicherung. Die Beihilfe wird nach dem Alimentationsprinzip, also den alt hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentuns, gewährt. Da die Beihilfe des Beamten nur ein Teil der Kosten im Krankheitsfall oder gar Dienstunfähigkeit auffängt, empfiehlt es sich für den Beamten, eine private Krankenversicherung und gegebenenfalls eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Genauere Informationen sind hier nachzulesen. Die Gewährung der Beihilfe ist Ländersache und die Leistungen in den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder geregelt.
Erstattung zwischen 50% und 80% der Kosten
Da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, muss sich der betroffene Beamte genau über die Abweichungen der Bestimmungen in seinem zuständigen Bundesland im Vergleich zu den Regelungen des Bundes informieren, damit sich beim Abschluss einer privaten Beamtenversicherung keine Versicherungslücke ergibt. Wer verbeamtet ist, kann im Krankheitsfall zwischen 50% und 80% der Kosten für die Gesundheitsversorgung aus dem Beihilfeanspruch erstattet bekommen. Der Beamte muss nur den verbleibenden Kostenanteil des Krankheitsrisikos tragen. Eine private Krankenversicherung für Beamte stellt eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Beamte können sich, unabhängig vom Einkommen entscheiden, ob sie sich privat versichern lassen wollen oder auch freiwilliges Mitglied in der GKV zu werden.