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PKV oder GKV für Ihr Kind – das sollten Sie wissen

Die Eltern verfügen generell über kein Wahlrecht, ob das Neugeborene privat oder gesetzlich krankenversichert wird. Ob privat oder gesetzlich, hängt von den gewählten privaten bzw. gesetzlichen Versicherungen der Eltern ab.

Mit dieser Versicherung startet Ihr Baby ins Leben

Die einfache Variante: Beide Eltern sind gesetzlich versichert; dann kann das Neugeborene unkompliziert in der beitragsfreien Familienversicherung angemeldet werden. Bei welcher Krankenkasse dies der Fall ist, ob bei ihm oder bei ihr, spielt dabei keine Rolle. Die Versicherung der Mutter ist möglich, wie die des Vaters.

Sind beide Eltern privat versichert, wird das Neugeborene privat versichert. Es besteht die Möglichkeit, bei der Mutter, beim Vater oder bei einer anderen privaten Krankenversicherung das Kind zu versichern. Die privaten Krankenversicherungen verfügen über keine Familienversicherung. Eine private Krankenversicherung der Eltern kann dem neugeborenen Kind die Aufnahme nicht verweigern, wenn die Eltern beide privat versichert sind. Eine andere private Versicherung kann die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung ablehnen. Das Neugeborene sollte innerhalb einer Zweimonatsfrist angemeldet werden.

Zu beachten ist eine Ausnahmeregelung für die Eltern. Sind die Eltern unverheiratet, so ist das Versicherungsverhältnis der Mutter ausschlaggebend für das Baby. Wird später doch noch geheiratet, sehen die Regelungen noch einmal anders aus. Dies wäre dann mit der Krankenkasse selbst zu klären. Es ist möglich, dass sogar das Kind nach der Heirat aus der gesetzlichen Krankenkasse herausfällt. Es müsste dann privat versichert werden.

Wie verhält es sich bei unterschiedlichen Versicherungen?

Wie sieht es bei der Kombination: Mutter gesetzlich, Vater privat aus? Der Vater verdient zu dem deutlich mehr als die Mutter. Das Kind wird dann in der Regel privat versichert. Ein Eintritt in eine gesetzliche Familienversicherung ist nicht möglich. Theoretisch kann das Kind sogar in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Jedoch nicht in einer Familienversicherung. Der Beitrag wäre dann deutlich höher als bei den privaten Krankenversicherungen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)