KFZ-Versicherung

Kfz-Versicherung – einige Fakten

In Deutschland dürfen nur Autos am Straßenverkehr teilnehmen, die durch eine Kfz- Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Für jeden Kfz-Halter ist es daher Pflicht, vor der Zulassung des Fahrzeugs diese Kfz-Versicherung abzuschließen. Über diese Kfz Haftpflichtversicherung erhält man eine Grundversicherung. Außer der Pflichtversicherung ist es möglich weitere Risiken durch Zusatzversicherungen abzudecken.

Versicherungsschutz durch Kaskoversicherungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt den Versicherten und mitversicherte Personen vor Schadenersatzansprüchen, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs andere Personen geschädigt werden. Ergänzend zur Haftpflichtversicherung sollte eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) in Erwägung gezogen werden. Am häufigsten wird die Teilkaskoversicherung genutzt. Hier werden auch Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Hagel, Wildunfall oder Einbruch abgedeckt. Für Neuwägen ist eine Vollkaskoversicherung zu empfehlen. In diesem Falle wird eine Rundumversicherung geboten, die sämtliche Schäden mit einkalkuliert. Wie der Tarif der Teil- oder Vollkaskoversicherung berechnet wird, hängt von der Selbstbeteiligung im Bereich der Vollkaskoversicherung ab. Bei den Online-Vergleichsportalen können sich Interessenten über die Tarife der einzelnen Versicherer informieren. Bevor vom Halter des Kraftfahrzeugs ein Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, ist ein online Vergleich der Kfz-Versicherungen empfehlenswert.

Neben den Standardtarifen bieten die Versicherer oft Premiumpakete an, die eine Leistungsverbesserung wie Reifenversicherung, Schutzbriefleistungen, und Auslandsschadenschutz beinhalten.

Versicherungsbedingungen und Pflichten des Versicherten

Die Höhe und Fälligkeit des Versicherungsbeitrags sind sehr wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrags. Der Halter des versicherten Fahrzeugs sollte sich darüber im Klaren sein, dass wenn keine Kfz-Unfallversicherung abgeschlossen wurde, die Fahrzeuginsassen, z.B. bei Invalidität oder Tod durch Unfall, nicht zusätzlich abgesichert sind. Dies ist besonders wichtig, wenn oft Personen aus dem Bekanntenkreis im Fahrzeug mitfahren. In allen Versicherungsarten der Kfz-Versicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert. Der Versicherte kann alle Leistungen, die die gewählten Versicherungsarten beinhalten, in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Es ist besonders gut zu wissen, dass der Versicherungsschutz nach Abschluss des Vertrages erst mit der Zahlung des fälligen Betrags eintritt. Eine Vertragskündigung des Versicherungsvertrags ist jeweils mit Frist von einem Monat vor Ablauf möglich. Der Versicherte sollte sich über seine Pflichten während der Vertragslaufzeit informieren. Pflichtverletzungen können zum teilweisen oder völligen Versicherungsschutz führen.