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Wohn Riester – die Eigenheim Rente

(Bildquelle: Pixabay.com - CC0 Public Domain)
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Mit der sogenannten Eigenheim Rente oder Wohn-Riester Rente fördert der Staat den Bau oder Erwerb eines Eigenheims. Ob es sich hier um eine Eigentumswohnung oder um ein eigenes Haus handelt, ist dabei unerheblich, ebenso, ob die Immobilie selbst gebaut oder gekauft wird. 

Lediglich ist es zwingend notwendig ist es, dass das Eigenheim selbst genutzt und nicht etwa vermietet wird und sich innerhalb der Europäischen Union befindet.

Der Hintergrund für diese Eigenheim Rente ist die Vorsorge in Form einer Immobilie, die im Rentenalter bewohnt werden kann. Dadurch fallen Mietaufwendungen weg und die reguläre Rente kann anderweitig genutzt werden.

Wer sollte die Wohn-Riester Rente nutzen?

Sinnvoll ist diese Rente für „Häuslebauer“, die eine Baufinanzierung nutzen. Sie wird bei Banken und Bausparkassen als Eigenkapital gewertet, damit steigt die Bonität und die Zinsen für einen Kredit können eventuell sinken. Die staatlichen Zuschüsse und Eigenleistungen können auch die restliche Kreditsumme vermindern. 

Im Gegensatz zu anderen Rentenformen können die finanziellen Mittel direkt verwendet werden und nicht erst, wenn das Rentenalter erreicht ist.

Wer kann die Wohn-Riester Rente in Anspruch nehmen?

In §79 EStG ist nachzulesen, wer förderungsberechtigt ist:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer in Teilzeit, die Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, weil sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten
  • Beamte
  • Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld
  • Versicherungspflichtige Selbständige
  • Ehepartner eines Förderungsberechtigten

Diese Personen können einen neuen Wohn-Riester-Vertrag abschließen oder einen bereits bestehenden Vertrag in die Baufinanzierung aufnehmen.

Warum sollte man die Eigenheim Rente in Anspruch nehmen?

Bei Inanspruchnahme eines Darlehens werden die Zulagen direkt mit dem Darlehen verrechnet. In welcher Höhe diese Zulagen sind, ist individuell. 

Zusätzlich entsteht für kindergeldberechtigte Kinder der Anspruch auf eine Förderung: 
185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden und sogar 300 Euro für Kinder, die nach 2008 zur Welt kamen.

Die Höhe der Förderung beträgt 154 Euro pro Jahr. Bei Abschluss eines Riestervertrags, bevor das Alter von 25 Jahren erreicht ist, gibt es einen einmaligen zusätzlichen Bonus von 200 Euro. 

Am Ende des Jahres kann die Eigenheim Rente in der Steuererklärung geltend gemacht werden – abhängig von der finanziellen Situation kann man dadurch eventuell eine Steuerrückzahlung erhalten.

Weitere Informationen zur Wohn Rieser finden Sie z.B. auch hier.