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Restschuldversicherung bei Krediten

(Bildquelle: Pixabay.com - CC0 Public Domain)
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Restschuldversicherung – wie sich der Zahlungsausfall absichern lässt

Auch wenn es unangenehm ist und im Idealfall nicht vorkommen sollte, bei der Aufnahme eines Kredits ist auch an den Fall der unverschuldetem Zahlungsunfähigkeit zu denken. Restschuldversicherungen springen ein und übernehmen die laufenden Kreditraten, wenn der Kreditnehmer arbeitsunfähig wird oder stirbt. Dabei gilt es stets, Angebote einer genauen Prüfung zu unterziehen.

Die wesentlichen Merkmale einer Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung (häufig auch Restkreditversicherung genannt) ist dem Grunde nach eine besondere Form der Risikolebensversicherung, welche die Tilgung verbleibender Kreditschulden (Restschuld) oder einer Baufinanzierung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers übernimmt. Sie dient damit im Wesentlichen dessen Angehörigen, die von den Folgen der mangelnden Bedienung des Kredits bewahrt werden. So kann z. B. verhindert werden, dass die Familie das Haus verliert, wenn der Kreditnehmer stirbt. Dies ist insbesondere bei langfristigen Krediten mit einer entsprechend hohen Kreditsumme sinnvoll (siehe http://ratenkreditvergleich-info.de), denn hier spielen unerwartete Schicksalsschläge eine besondere Rolle. Je länger die Kreditlaufzeit, desto mehr überraschende Zwischenfälle des Lebens können eintreten, welche die monatliche Tilgung des Kredits erschweren oder sogar unmöglich machen können. 

Der Versicherungsfall unterschiedet sich mit dem Leistungsumfang der Police

Es werden grundsätzlich drei verschiedene Arten der Restkreditversicherung unterschieden, die sowohl preisliche als auch leistungsbezogene Differenzen aufweisen. So tritt der Versicherungsfall bei einigen Policen nur beim Tod des Versicherten ein, wohingegen andere auch die Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Verlust der Arbeit als Versicherungsfall anerkennen und so den Kredit weiterhin bedienen.

Die drei Typen der Restschuldversicherung sind:

  • Die Mindestabsicherung erkennt nur den Todesfall als Versicherungsfall an und übernimmt dann die verbleibende Restschuld.
  • Die Kombiabsicherung deckt sowohl den Todesfall als auch die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ab.
  • Die Komplettabsicherung kommt mit dem größten Leistungsumfang und deckt nicht nur den Todesfall des Kreditnehmers sowie dessen Arbeitsunfähigkeit ab, sondern übernimmt auch im Falle der Arbeitslosigkeit desselbigen dessen Kredit vorübergehend.