Plötzlich krank im Urlaub – was zahlen Krankenkassen für den Krankenrücktransport mit dem Flugzeug?
Wenn man im Ausland krank wird und der Krankenrücktransport notwendig ist, dann werden diese Kosten von Krankenkassen nicht übernommen, wenn es sich um gesetzliche Krankenkassen handelt. Daher muss der Betroffene für die Flugtickets selbst aufkommen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn es zwischen dem Land, aus dem der Tourist kommt, und dem Land, wo er krank wurde, ein Abkommen abgeschlossen wurde – das sogenannte Schenger Abkommen. Das Schenger Abkommen regelt nur, dass die Kosten die für Behandlungen in den Mitgliedstaaten anfallen, von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu zählt aber nicht der Rücktransport. Wenn die Versicherung (bzw. auch die Zusatzversicherung die man eventuell vor Reisebeginn abgeschlossen hat) nicht aufkommt, kann auch ein Auslandsrückholung im Ambulanzflugzeug durch einen privaten Rückholdienst erfolgen.
Eine andere Möglichkeit, sich den Rückflug bezahlen zu lassen, besteht darin, eine extra Versicherung bei einer privaten Krankenkasse abzuschließen. Denn private Krankenkassen bieten auch spezielle Reiseversicherungen an. Bei solchen Versicherungen muss man jedoch darauf achten, dass sie die gesamte Dauer des Aufenthaltes abdecken und für das jeweilige Land gelten. Empfehlenswert ist das Durchlesen der Auflistung sämtlicher Leistungen, die dort angeboten werden. Denn aus dieser Auflistung kann man sofort entnehmen, ob der Rücktransport zum Leistungsumfang gehört oder nicht. Zu beachten ist jedoch auch die Summe, bis zu der der Rücktransport bezahlt wird. Dann die Summe muss größer als die durchschnittlichen Kosten eines Rücktransportes sein. Die Versicherungspolice muss man dann immer griffbereit halten, damit sie schnell gezückt werden kann.
Was ist noch wichtig zu erwähnen? Die Liste der Länder, mit denen Deutschland oder EU Sonderabkommen abgeschlossen hat, findet man bei jeder Krankenkasse oder mann kann sie anfordern. Wenn man eine private Krankenversicherung für die Dauer der Reise abschließen möchte, sollte man einen seriösen elektronischen Vergleich benutzen. Denn jedes seriöse elektronische Portal beschreibt die Leistungen jeder Krankenkasse genau, sodass man die passende Variante schnell findet. Außerdem garantiert die Aufnahme einer privaten Krankenkasse, dass es sich hierbei um seriöse Firmen handelt. Das bedeutet auch, dass diese Krankenkassen niemals übermäßigte Preise für ihre Dienstleistungen verlangen werden. Und mann kann auch davon ausgehen, dass alle von ihnen versprochenen Leistungen im Falle einer Erkrankung erbracht werden.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)