Krankenversicherung

Sinkende Krankenkassenbeiträge 2019 – wer ist betroffen und wie profitieren die Versicherten?

In 2019 profitieren vorwiegend Selbständige und junge Versicherungsnehmer von sinkenden Krankenkassenbeiträgen

Mit dem Jahreswechsel 2019 ändern sich Tarifbedingungen für Versicherungsnehmer bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die Änderungen ergeben sich aus Maßnahmen, die der deutsche Gesundheitsminister Jens Span vorgenommen hat. Aber auch bei den Krankenkassen in der Schweiz gibt es Veränderungen.

Was ändert sich für Versicherte in Deutschland?

Eine bedeutsame Veränderung entsteht für Selbstständige. Viele deutsche Freiberufler waren Mitglied einer privaten Krankenkasse geworden, weil sie sich die gesetzliche Krankenkasse nicht leisten konnten. Deren Beiträge waren zu hoch. Das betraf vor allem die Kleinunternehmer. Schuld war das bisherige Verfahren für die Erhebung des Kassenbeitrages. Dabei wurde der Umsatz des Versicherten „gewillkürt“ und oft viel zu hohe Betriebseinnahmen angenommen. Die Neuregelung zur Beitragsbemessung verlangt nun, dass sich die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung am letzten Einkommensteuerbescheid orientiert. Ab dem 01.01.2019 wird der monatliche Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte auf 171,28 Euro gesenkt. Bislang zahlten Kleinselbstständige das Doppelte.

Für Angestellte und freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es ab Januar 2019 zu einer Veränderung. Der Zusatzbeitrag wird ab dem Stichtag 01.01.2019 wieder paritätisch vom Versicherungsnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Er wird zu gleichen Teilen finanziert. Für die Versicherten wird sich eine Entlastung von durchschnittlich 0,5 Prozent ergeben. Allerdings hängt es von der jeweiligen Krankenkasse ab, ob und in welchem Maß der Versicherte weniger Geld bezahlen muss.

Darüber hinaus ergibt sich in Deutschland ab dem neuen Jahr eine Entlastung für freiwillig Versicherte beim Bezug von Kranken- und Mutterschaftsgeld. Die Versicherten müssen während des Bezugs nur Beiträge auf beitragspflichtige Einnahmen entrichten.

Entlastung für Versicherungsnehmer in der Schweiz

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit eine Entlastung für junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren beschlossen, siehe auch Schweizer News Portal. Dabei soll die in der Schweiz so bezeichnete mittlere Prämie um 15,6 % sinken. Von dieser Entlastung profitieren nicht nur junge Menschen. Insbesondere auch Familien, in denen Eltern für ihre Kinder einzahlen, werden bessergestellt.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)