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Was Sie über Versicherungen zu Gartenhäusern wissen müssen

Gartenhäuser sind praktisch als Lagerraum, für den Freizeitbereich, für Hobbyhandwerker oder einfach als gemütlicher Aufenthaltsort. Schäden durch Sturm, Feuer, Leitungswasser, Vandalismus oder Einbruch können erhebliche Kosten verursachen. Und nicht jedes Gartenhaus ist automatisch über eine bestehende Versicherung abgesichert. In welchem Umfang eine Versicherung greift, hängt in der Praxis oft von der Bauweise, dem Standort, der Nutzung und dem Versicherungstarif ab. Wer beispielsweise ein Holzgartenhaus besitzt, sollte den Versicherungsschutz überprüfen, ob dieser ausreichend vorhanden ist. Zudem muss unterschieden werden, ob ein Gartenhaus fest installiert ist oder nur mobil aufgestellt.

Wann gilt ein Gartenhaus als versicherbares Gebäude?

Gartenhäuser gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen – vom einfachen Gerätehaus über klassische Garten- und Holzhäuser – etwa wie diese auf holz-gartenhaeuser.de zu finden sind – bis hin zu Lauben in Kleingartenanlagen oder modernen Tiny Houses. Ob ein Gartenhaus aus Sicht einer Versicherung als Gebäude gilt und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt von mehreren Faktoren ab.

Entscheidend können insbesondere die Bauweise, die Art der Nutzung sowie die Verbindung zum Grundstück sein.

So könnten in der Praxis fest errichtete bzw. dauerhaft am Standort verbleibenden Gartenhäuser anders für eine Versicherung bewertet werden als mobile oder nur temporär aufgestellte Konstruktionen.

Des Weiteren spielt die Lage des Gartenhauses eine Rolle. Liegt das Holzgartenhaus auf einem privaten Grundstück oder innerhalb einer Kleingartenanlage? Das kann versicherungsrechtlich verschiedene Einordnungen bedeuten.

Es empfiehlt sich stets eine Prüfung der vertraglichen Regelungen beim Versicherer. Die genau Bewertung ist von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den Konditionen des Einzelfalls abhängig.

Einfluss auf den Versicherungsschutz

  • Versicherungseinstufung als Nebengebäude
  • Versicherungseinstufung als Gartenzubehör
  • Unterschiede zwischen privaten Grundstücken und Kleingartenanlagen
  • Auswirkungen von Größe, Ausstattung und Wert

Welche Versicherung kommt für das Gartenhaus infrage?

Wohngebäudeversicherung  HausratversicherungGartenhaus als separat versicherbares Objekt
Gartenhaus als mitversichertes NebengebäudeAbsicherung des Inventars im GartenhausIndividuelle Versicherungslösungen bei höherwertigen Gartenhäusern
Voraussetzungen für die MitversicherungVersicherungsschutz für: Gartengeräte, Fahrräder, Werkzeuge, Gartenmöbel, ElektrogeräteMöglichkeit einer eigenständigen Gebäudeversicherung
Übliche Entfernungs- und GrößenbeschränkungenEinschränkungen bei besonders wertvollen GegenständenRelevanz bei hochwertigen Ausstattungen oder Sondernutzungen
Prüfung der Versicherungsbedingungen erforderlich  
   

Welche Schäden sind typischerweise versichert?

Feuer- und Brandschäden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannungsschäden (je nach Tarif).

Sturm- und Hagelschäden: Schäden durch starke Windereignisse, Beschädigungen am Dach, Schäden an Fenstern und Türen, Umstürzende Bäume oder Äste.

Leitungswasserschäden

  • Schäden durch installierte Wasserleitungen
  • Frostschäden bei entsprechender Absicherung
  • Tarifabhängige Regelungen

Elementarschäden

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Erdbeben (je nach Tarif)

Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Beschädigung durch Einbruchversuche, Diebstahl versicherter Gegenstände, Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, Bedeutung geeigneter Sicherungsmaßnahmen

Infobox: Checkliste vor Vertragsabschluss
Ist das Gartenhaus ausdrücklich mitversichert?
Welche Gefahren sind abgesichert?
Sind Elementarschäden enthalten?
Gibt es Selbstbeteiligungen?
Bestehen Höchstgrenzen für Nebengebäude?
Ist das Inventar ausreichend versichert?
Werden Fahrräder und Werkzeuge eingeschlossen?
Welche Sicherheitsanforderungen gelten?  

Welche Schäden sind häufig nicht versichert?

Zu den typischen Ausschlüsse zählen die normale Abnutzung und Verschleiß. Auch Baumängel oder vorsätzlich verursachte Schäden sind häufig nicht mitversichert. Darüber hinaus Schäden durch mangelnde Instandhaltung.

Besondere Risiken bestehen bei unverschlossenen Gartenhäuser und unsachgemäße Nutzung. Zudem bei nicht gemeldeten baulichen Veränderungen.

Versicherungsschutz in Kleingartenanlagen

Besonderheiten bei Schrebergärten stellen spezielle Regelungen in Kleingartenvereinen dar. Hier könnte eine vereinseigene Gruppenversicherungen greifen, teilweise bestehen aber auch Vorgaben aus Pachtverträgen.

Wichtige Prüfpunkte für den Versicherungsschutz eines Gartenhäuschens in der Kleingartenanlage sind zum einen der Umfang von bestehenden Versicherungen, zum anderen der Versicherungswert des Gartenhauses. Hier sollte geprüft werden, ob das Inventar abgesichert ist oder ob eventuell Deckungslücken entstehen.

Welche Angaben verlangen Versicherer?

Relevante Informationen sind unter anderem der Standort des Gartenhauses, sowie dessen Bauweise und Baumaterial. Für Versicherungen von Bedeutung sind Größe und Nutzfläche und das Baujahr. Auch die Nutzung des Gebäudes und vorhandene Wasser- und Stromanschlüsse müssen der Versicherung gegenüber mitgeteilt werden.

Warum korrekte Angaben wichtig sind: Damit vermeiden Versicherungsnehmer Leistungskürzungen und Probleme bei Schadensfälle. Die Versicherung kann eine rechtssichere Risikobewertung vornehmen.

Gartenhaus richtig absichern – praktische Tipps

Prävention und Risikominimierung

Hochwertige Schlösser und abgesicherte Fenster können Risiken minimieren. Regelmäßige Wartungen und Schutzmaßnahmen bei Sturm und Wetter sind von Vorteil. Dennoch lassen sich Schäden und unvorhersehbare Ereignisse auch durch umfangreiche Vorsorgemaßnahmen nicht vollständig ausschließen. Prävention kann Risiken reduzieren, bietet jedoch keinen lückenlosen Schutz vor allen Schadensfällen.

Dokumentation

  • Kaufbelege aufbewahren
  • Inventarliste erstellen
  • Aktuelle Fotos archivieren
  • Versicherungsunterlagen regelmäßig prüfen

Typische Schadenfälle aus der Praxis

Sturm beschädigt das Dach: In diesem Fall ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Gebäudeversicherung leistungspflichtig ist. Der entstandene Schaden muss entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden.

Einbruch in das Gartenhaus: Nach einem Einbruch können sowohl Schäden am Gebäude als auch gestohlene Gegenstände relevant werden. Dabei ist zu prüfen, ob der Gebäudeschaden abgesichert ist und inwieweit die Hausratversicherung für die entwendeten Gegenstände aufkommt.

Brand durch elektrischen Defekt: In diesen Fällen werden Brandschutz und Wartungsnachweise relevant. Zudem ist zu prüfen, welche Leistungen der Versicherer übernimmt und ob die Voraussetzungen für eine Schadenregulierung erfüllt sind.

Überschwemmung nach Starkregen: Bei Schäden durch Starkregen kommt der Absicherung gegen sogenannte Elementargefahren eine besondere Bedeutung zu. Ohne eine entsprechende Elementarschadenversicherung können Deckungslücken entstehen, sodass bestimmte Schäden nicht oder nur eingeschränkt vom Versicherer übernommen werden.

Infobox: Häufige Irrtümer rund um Gartenhaus-Versicherungen
„Mein Gartenhaus ist automatisch immer versichert.
„Die Hausratversicherung deckt jedes Inventar im Gartenhaus ab.“
„Elementarschäden sind grundsätzlich enthalten.“
„Ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage benötigt keinen zusätzlichen Schutz.“
„Wertgegenstände sind ohne Einschränkungen versichert.“

Fassen wir zusammen:

Der Versicherungsschutz für das Gartenhaus ist nicht immer automatisch durch andere Versicherungen gegeben. Gebäude- und Inhaltsversicherung sollten getrennt betrachtet werden. Gerade Elementarschäden und Einbruchdiebstahl sollte besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Idealerweise überprüft ein Gartenhausbesitzer regelmäßig die Versicherungssumme und verhindert damit eine Unterversicherung. Der benötigte Schutzumfang wird unter anderem maßgeblich durch die individuelle Nutzung und Ausstattung bestimmt. Wer frühzeitig vorsorgt, vermeidet finanzielle Risiken im Schadenfall und sorgt für langfristige Absicherung seines Gartenhauses.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)