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Wasserschäden – welche Versicherung zahlt?

Ein Wasserschaden kann recht entstehen. So kann es aus eigenem Verschulden passieren, wenn man vergisst das Wasser abzustellen oder an Wasserrohren selbst hantiert, jedoch kann es auch ohne eigenes Verschulden passieren, wenn Rohre brüchig werden oder beispielsweise die Waschmaschine oder die Spülmaschine eine Fehlfunktion hat. In letzterem Fall kann der Schaden von einer Versicherung übernommen werden, wenn Sie diese im Vorfeld abgeschlossen haben. Deswegen sollten Sie es nicht darauf ankommen lassen, sondern sich im Vorfeld ausreichend absichern, da ein Wasserschaden immense Kosten verursachen kann.

Hier wollen wir nun anhand dem Beispiel der Auslaufenden Waschmaschine zeigen welche Kosten gedeckt werden können und wann keine Versicherung zahlt.

Zahlt die Versicherungen den Wasserschaden durch eine Waschmaschine?

In jedem Fall gilt, handeln Sie fahrlässig, dann sind Sie für den Schaden verantwortlich und bekommen keine Geld von einer Versicherungen. Desweiteren könnten andere Menschen Sie belangen, wenn beispielsweise ein Wasserschaden in einer Mietwohnung auftritt und der Mieter unter Ihnen Schaden davon trägt, dann sind Sie verantwortlich, wenn Sie den Schaden fahrlässig verursacht haben. Es fällt in den meisten Fällen auch unter Fahrlässigkeit, wenn die Waschmaschine recht alt ist und Sie nicht auf eine regelmäßige Wartung gesetzt haben. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie sorgfältig mit der Waschmaschine umgegangen sind und sie in regelmäßigen Abständen haben kontrollieren lassen, dann ist ein Versicherungsschutz gegeben. Desweiteren können Sie Ansprüche gegen den Hersteller oder den Monteur geltend machen, wenn kurz nach Auslieferung Wasser ausläuft und Wasserschäden entstehen, da Sie noch nicht in der Pflicht standen sich um eine Wartung zu kümmern.

In jedem Fall sollten Sie einen Wasserschaden sofort melden und versuchen diesen so schnell es geht aufzuhalten. Gerade in Mietwohnungen mit mehreren Parteien kann es schnell durchsickern und auch andere Parteien treffen. Daher sollten Sie Ihren Vermieter kontaktieren, da hier auch oft die Wohngebäudeversicherung für den aufgetretenen Wasserschaden aufkommt.