Allgemein

Die Aufgaben und Träger einer Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ebenfalls ein Teil der Sozialversicherung. Zu den Aufgaben zählen:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Wiederherstellung des Versicherten nach einer Gesundheitsschädigung und Leistungsfähigkeit
  • finanzielle Entschädigungen des Versicherten oder gar die Hinterbliebenen des Versicherten

Die Träger sind in der Regel gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, See-Berufsgenossenschaften, die Gemeinden-Unfallversicherungsverbände, der Bund, die Unfallkasse für Post und Telekom, die Unfallkassen für alle Gemeinden, die Unfallkassen aller Länder, die Feuerwehr-Unfallkassen, die Eisenbahn-Unfallkasse sowie die Unfallkassen für den gesamten Landes- und Kommunenbereich. Laut Gesetz sind alle Beschäftigten, welche sich in einem Arbeits-, Dienst- und / oder Ausbildungsverhältnis befinden, landwirtschaftliche Unternehmen, Schüler, Studenten, Kindergartenkinder, etc. versichert.

Leistungen der Unfallversicherung

Eine Gewährung der Leistung gibt es nur, wenn wirklich ein Schaden durch einen Arbeitsunfall, weitere Wegeunfälle oder eine Berufserkrankung vorliegt. Sie werden in

  • Heilbehandlung inklusiv Leistungen der medizinischen Wiedereingliederung
  • Geldleistungen
  • Leistungen bei unterschiedlicher Pflegebedürftigkeit
  • Leistungen zur Heilbehandlung
  • Leistung zur Rehabilitation

unterteilt. Inwieweit die Hilflosigkeit des Versicherten hineinragt, gibt es ferner das Pflegegeld sowie eine Gewährung von einer Pflegekraft oder einer Heimpflege. Verletztengeld wird nur ausgezahlt, wenn der Versicherte durch einen Versicherungsfall, entsprechend der Krankenversicherung, arbeitsunfähig ist, vor der Arbeitsunfähigkeit, Anspruch auf Heilbehandlung, Arbeitslosenentgelt, Arbeitslosengeld oder Krankengeld hat oder durch die Heilbehandlungsphase keine Vollbeschäftigung mehr ausüben kann. Die Berechnung des Verletztengeldes ähnelt wie beim Krankengeld.

Die berufsfördernden Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit umfassen die Maßnahmen

  • zur Fähigkeitswiedergewinnung
  • bisherige Arbeit wieder aufnehmen zu können
  • Ausbildung zu weiteren Berufsmöglichkeiten
  • Unterstützung zur Erlangung neuer Arbeitsmöglichkeiten
  • Leistungen an Arbeitgeber, wie zum Beispiel: Eingliederungshilfen, etc.

 Wer sich gerade in einer derartigen Situation befindet, bekommt Übergangsgeld.

 Die Leistungen zur sozialen Wiederherstellung schließen diese Maßnahmen mit ein:

  • Fahrzeughilfe
  • Wohnungsunterstützungen
  • Beratung
  • Betreuung
  • Haushaltshilfe
  • Reisekosten
  • etc.

Die wichtigste Entschädigungsleistung ist die Verletztenrente und beträgt in der Regel das jährliche Jahresarbeitsverdienst des Versicherten, wenn der Verletzte vor dem Unfall eine Erwerbsfähigkeit nachgegangen ist. Sobald der Versicherte durch diesen Unfall seine Arbeit verloren hat, bekommt dieser die Vollrente. Darüber hinaus gibt es eine Teilrente, welche dem Grad der Arbeitsminderung die Vollrente verringert.

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