Bebauungsmöglichkeiten innerhalb von bebauten Ortschaften – was ist möglich?
Wenn sich ein Grundstück in einem Bereich befindet, für den es keinen Bebauungsplan gibt, handelt es sich hierbei in der Regel um eine Bebauungsmöglichkeit in Zusammenhang mit bebauten Ortsteilen.
In Deutschland sind viele Gemeinden und Städte nicht auf der Grundlage von einem Bebauungsplan entstanden. Diese Gemeinden und Städte sind in der Regel durch eine mehr oder auch weniger geregelte Vorgehensweise in der Bebauung entstanden und gewachsen. Gemäß dem Baugesetzbuch ist es ein sogenannter bebauter Ortsteil. Wenn es sich um einen bebauten Ortsteil handelt und die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird das in diesem Bereich wird zum Beispiel durch den § 34 BauGB (Baugesetzbuch) geregelt.
Wann handelt es sich um keinen Ortsteil in bebauter Form?
Baulücken liegen nicht immer in einem Ortsteil, welcher nach § 34BauGB so definiert wird. Deshalt ist es sinnvoll, vor einem Erwerb von einem Grundstück einige Fragen zu klären.
Dazu gehört zunächst die Frage, ob ein Grundstück überhaupt in einem solchen Ortsteil nach § 34 BauGB liegt? Die nächste Frage hierbei ist, ob eine solche Baulücke von der Größe her so umfangreich ist, dass hier eine eigenständige Qualität vorhanden ist und deshalb hier eine Bebauung nicht vorgenommen werden darf. Wenn ein solches Grundstück am Ortsrand liegt, stellt sich hier die Frage, ob es noch zum unbebauten Innenbereich gehört und somit überhaupt bebaut werden darf.
Die Beantwortung dieser Fragen hängt jedoch wiederum von Einzelfall ab. Dabei gibt es hier jedoch bestimmte Orientierungspunkte (Abgrenzung zwischen Ortsteil und Splittersiedlung; Abgrenzung zwischen Baufläche und Freifläche mit einer eigenständigen Qualität und Abgrenzungen zwischen innen- und Außenbereich), die hier zu beachten sind.
Die Bedingungen, die ein Bauvorhaben erfüllen muss, um nach § 34 BauGB zulässig zu sein.
Dazu gehört, dass sich das Bauvorhaben in seine nähere Umgebung einfügt. Dies hängt von der Art der baulichen Nutzung, von der Bauweise und der Grundstücksfläche, welche bebaut werden soll, ab.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)