Sachversicherung

Zahlt die Hausratversicherung bei einem Kurzschluss?

Die Hausratversicherung gilt im deutschsprachigen Raum zu den beliebtesten Versicherungen. Mit einer solchen Police werden unvorhergesehene Schäden und Folgekosten am eigenen Inventar bezahlt. Üblicherweise ist die Hausratversicherung ein Paketangebot, bei dem alle Risiken in einem Vertrag gebündelt abgedeckt werden. Diese Versicherungsart wurde 1942 in Deutschland eingeführt. Grundlage des Versicherungsvertrages waren die VHB 42, die mehrfach überarbeitet bzw. modifiziert wurden. Den aktuellen Verträgen liegen die Versicherungsbedingungen aus dem Jahre 2008 zugrunde. Jeder Versicherungsnehmer sollte prüfen, welches Bedingungswerk Grundlage seiner Hausratversicherung ist, um Nachteile im Schadensfall zu vermeiden.

Welche Risiken grundsätzlich versichert sind

Die Hausratversicherung entschädigt nicht nur das zerstörte Inventar, sondern kommt auch in bestimmten Fällen für Folgekosten auf. Zu den versicherten Kernrisiken dieser Versicherung zählen Feuer, Leitungswasser, Sturm sowie Einbruchdiebstahl. Je nach Bedingungswerk für die Hausratversicherung (VHB) können diese Risiken umfangreicher versichert sein. So ist das Zusatzrisiko Vandalismus, also die mutwillige Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen seit dem Bedingungswerk von 1984 grundsätzlich mitversichert. Die früher im Rahmen der Hausratversicherung eingeschlossene Glasversicherung muss separat abgeschlossen werden. Auf jeden Fall bietet die moderne Hausratversicherung, die mit einer realistischen Versicherungssumme ausgestattet ist, einen umfassenden Schutz, was sich auch an den Folgekosten wie Aufräumarbeiten, Transport- und Lagerkosten oder Schlossänderungskosten dokumentiert.

Durch Zusatzklauseln die Hausratversicherung wertvoller gestalten

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Hausratversicherung mit Zusatzklauseln zu individualisieren. Hier ist der Einschluss von Überspannungsschäden zu nennen, der ebenfalls bei Kurzschluss und Überstrom, hervorgerufen durch atmosphärische Elektrizität oder Blitz, eine Entschädigung vorsieht. So können wertvolle Lampen, Elektronikartikel oder die Hausbeleuchtung mitversichert werden. Ein weiterer Einschluss durch Vereinbarung einer Zusatzklausel ist der Fahrraddiebstahl, welcher je nach Wert des versicherten Fahrrades individuell berechnet werden muss. Alle Zusatzklauseln müssen in Ergänzung an den Standardvertrag vereinbart werden, um Gültigkeit zu erlangen.