Allgemein

Die Sterbegeldversicherung

sterbegeldversicherung
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Mit einem kompetenten Partner kann man über alles Reden

Der Gedanke an den eigenen Tod ist ein sehr sensibles Thema, dass jeden Menschen berührt. Nach dem Tod eines geliebten Menschen möchte man in Ruhe trauern und würdig Abschied nehmen. Menschen möchten sich in diesem Augenblick nur ungern mit finanziellen Angelegenheiten befassen. Sehr oft kommt es aber vor, dass die Angehörigen die Bestattungskosten übernehmen müssen. Für Hinterbliebene ist es jedoch oftmals nicht einfach, diese Kosten zu tragen.

Die Kosten einer einfachen Bestattung ohne Trauerfeier summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro, können individuell aber auch deutlich höher ausfallen. So kommen zum Beispiel noch die Ausgaben für Trauerfeier, Grabstein, Blumenschmuck etc. hinzu. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten seit 2004 keine Sterbegeldzahlungen mehr. Damit ist die Vorsorge zur Privatsache geworden. Damit eine angemessene Bestattung nicht an finanziellen Engpässen scheitert, sollte eigenverantwortlich mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorgesorgt werden.

Alles geregelt

Im Todesfall leistet eine passende Hinterbliebenenabsicherung unbürokratisch und schnell Hilfe. Die vereinbarte Versicherungssumme wird an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Diese kann frei bestimmt werden, sei es ein Familienangehöriger oder eine nicht direkt Verwandte Person, beispielsweise der Nachbar. Auch Stiftungen oder andere juristische Personen können als Begünstige angegeben werden.

Die Hinterbliebenen benötigen lediglich eine Sterbeurkunde welche im Normalfall zügig ausgestellt ist. Das im Durchschnitt drei Monate dauernde Antragsverfahren für einen Erbschein beim Amtsgericht entfällt in diesem Fall.

Mindestens die sogenannte Todesfallsumme wird ausgezahlt. Oft ist diese für die ersten Jahre auf die eingezahlten Beiträge festgelegt, da die Vorsorge ohne ausführliche Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Danach erhält der Bezugsberechtigte oft mehr als die eingezahlten Beiträge ausgezahlt.

Die Dauer der Beitragszahlung ist individuell planbar oder kann in einer einmaligen Summe oder mit geringen monatlichen Raten eingezahlt werden. Das angelegte Kapital ist nicht untätig und wird mit dem gängigen Rechnungszins der Versicherungsbranche vergütet. Die später auszuzahlende Summe und damit der Versicherungsschutz steigern sich durch die im Versicherungsgeschäft gezahlten Überschussbeteiligungen und Zinsen.

Schon heute für morgen vorsorgen

Der Versicherungsschutz besteht Lebenslang und der Vertrag endet mit dem Todeszeitpunkt. In einigen Fällen wird der Vertrag auch mit dem erreichen eines bestimmten Lebensalters, etwa dem vollenden des 100. Lebensjahres ausgezahlt. Der Vertrag endet damit. Mit der Absicherung im Todesfall sichert man sich dauerhaften Versicherungsschutz und das gute Gefühl, für eine würdevolle Bestattung gesorgt zu haben, damit in Ruhe um den Verstorbenen getrauert werden kann.