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Durch Gesprächsprotokolle sollen Nachlässigkeiten bei der Anlageberatung vermieden werden

Da der Großteil der Bankkunden über kein fundiertes Wissen im Bereich der Finanzdienstleistungen verfügt, was auch nicht weiter verwunderlich ist, angesichts der Vielzahl an Finanzierungsmodellen und sich ändernden Konditionen, sind Beratungsprotokolle eine gute Möglichkeit, Anleger vor vorschnellen Entscheidungen zu schützen.

Seit zwei Jahren ist die Dokumentation der empfohlenen Anlagen für Banker zur Pflicht geworden. Erfolgt eine Wertpapierberatung, also eine Beratung bezüglich Aktien oder Fonds, werden vorgeschriebene Gesprächsprotokolle geführt. An diesen wurde u.a. von den Verbraucherzentralen bereits erhebliche Kritik geübt. So wurde eine fehlende Standardisierung bemängelt, die Protokolle seien schlecht vergleichbar. Vereinheitlichte Protokolle und damit einhergehende gesetzliche Standardvorgaben wurden jedoch bis jetzt vergeblich gefordert.

Anlegern, bzw. Interessenten, die ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, wird daher nahegelegt, den Inhalt des Protokolls selbst gewissenhaft auf eine wahrheitsgemäße Wiedergabe des Verlaufs des Beratungsgesprächs zu überprüfen.

Sollte es dennoch zu einem Verlust von Kapital kommen und fühlt der Anleger sich durch die Finanzinstitute schlecht beraten oder auch unzureichend über mögliche Risiken informiert, kann eine Beschwerde eingelegt werden. Was viele Verbraucher nicht wissen: Sie können in einem solchen Fall die Hilfe eines sogenannten Ombudsmann in Anspruch nehmen. Darunter ist eine unparteiische Schiedsperson zu verstehen, deren Aufgabe es ist, Streitfälle durch eine unabhängige Betrachtungsweise zu schlichten. Den richtigen Ansprechpartner für den konkreten Fall zu finden, kann sich aufgrund einer Vielzahl an unterschiedlichen Zuständigkeiten der Ombudsmänner jedoch als kompliziert gestalten.

Wer sich daher eingehender über die Funktion eines Ombudsmannes informieren möchte und interessante Informationen darüber nachlesen möchte, kann dies auf http://www.tagesgeld.info/ratgeber/ombudsmaenner/.