Krankenversicherung

Wissenswertes über Krankenkassen in der Schweiz

Die Schweiz ist gekennzeichnet durch eine generelle Krankenversicherungspflicht. Jeder Mensch, der der Schweiz einen Wohnsitz besitzt oder innerhalb der Grenzen des Landes unselbständig berufstätig ist, ist verpflichtet eine Krankenversicherung nachzuweisen. Diese gesetzmäßige Regelung gilt für alle Mitglieder einer Familie, speziell auch für Kinder. Diese müssen spätestens drei Monate nach der Geburt gesondert krankenversichert sein. Die Krankenversicherung kann freigewählt werden, wobei besondere Einschränkungen durch den Wohnort bestehen. Nur die ansässigen Versicherungen stehen hierbei zur Auswahl.

Bürger in der Schweiz sind verpflichtet, sich an den Behandlungskosten beim Arzt zu beteiligen. Während die verpflichtende Grundversicherung bei sämtlichen Anbietern den gleichen Leistungskatalog besitzt, können Versicherte mit einer Zusatzversicherung die gesundheitliche Versorgung individuell gestalten. Um von dem gesamten Versicherungsschutz zu profitieren, müssen die Schweizer oftmals mehr bezahlen. Mit einem Vergleich der Krankenkassen können Interessierte die richtige Versicherung finden. Dabei spielt neben der speziellen Prämiengestaltung auch das Angebot an Serviceleistungen eine bedeutende Rolle. Versicherte sollten sich persönliche Sparmaßnahmen hier nicht entgehen lassen, damit ihre monatliche Belastung niedrig ausfällt.

Für die Krankenkassen gilt eine generelle Aufnahmepflicht. Weder das Geschlecht, das Alter oder der Gesundheitszustand des antragstellenden Versicherten darf zu einer Ablehnung der Versicherung führen. Auch Vorbehalte und Karenzfristen, die beispielsweise bei chronischen Erkrankungen geäußert werden können, bestehen grundsätzlich nicht. Die Grundversicherung steht in der Schweiz dem Patienten bei einem Arztbesuch, verordneten Medikamenten oder Vorsorgeuntersuchungen zu. Auch ein Aufenthalt im Spital gehört zur grundsätzlichen Versorgung.

Bei der verbindlichen Grundversicherung richtet sich das jeweilige Angebot stets nach dem verbindlich vorgeschriebenen Leistungskatalog. Der Umfang der Leistungen der Zusatzversicherungen unterscheidet sich allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse. Ein weiterer Unterschied ist auch, dass Anbieter von Zusatzversicherungen nicht verpflichtet sind, den Versicherten aufzunehmen. So können diese Vorbehalte äußern, wenn der Patient unter einer chronische Erkrankung leidet. So können die Anbieter die Aufnahme gänzlich ablehnen. Gründe hierfür müssen diese nicht angeben. Zusatzversicherungen können auch die Prämien risikoorientiert berechnet werden, wobei das Geschlecht oder das Alter zur Gestaltung berücksichtigt werden können. In Hinblick auf die verschiedenartig gestalteten Prämien und des Umfangs der Leistungen lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Ein Vergleich im News Portal kann hier hilfreich sein.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)