Reiseversicherung

Was bringt eine Reisekreditkarte mit Reiseversicherung?

Heutzutage sind Kreditkarten nicht nur ein bargeldloses Zahlungsmittel. Die Plastikarten werden in sehr unterschiedlichen Varianten angeboten. Fast jeder in Deutschland besitzt heute eine solche Karte. Diejenigen Karteninhaber, die stets unterwegs sind und viel reisen, profitieren von den bereits erwähnten Zusatzleistungen, wie Versicherungspaketen oder auch Rabattprogrammen, die mit den Kreditkarten verbunden sind.

Kreditkarte mit Reiseversicherung oder mit Reiserücktrittversicherung

Eine dieser oben erwähnten Zusatzleistungen ist beispielsweise die Reiseversicherung oder eine Reiserücktrittsversicherung. Gerade für Personen, die häufig in der Welt unterwegs sind, eignet sich eine solche Zusatzleistung. Hierzu findet man auch Informationen unter anderem bei mehr zu Kreditkarten für den Urlaub.

Die Vorteile dieser Zusatzleistung

Die normalen Arbeitnehmer müssen in der Regel frühzeitig ihren Urlaub planen und die Reisen buchen und dies kann bis zu einem halben Jahr oder länger im Voraus sein. Dabei kann bis zum Reiseantritt jede Menge passieren. Ein Familienmitglied kann erkranken oder seinen Job verlieren (dies kann dann zu einem finanziellen Engpass führen). Damit man dann anschließend nicht auf den Kosten der bereits fest abgeschlossenen Reise sitzen bleibt, wird dies mit einer Reiserücktrittversicherung abgesichert. Wenn dies mit einer Kreditkarte kombiniert ist, ist normalerweise eine solche Versicherung solange die Kreditkarte gültig ist, auch abgeschlossen. Dadurch muss dann nicht vor jeder einzelnen Reise eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?

In der Regel schützt eine solche Reiseversicherung oder Reiserücktrittversicherung vor Risiken, die vor Reiseantritt eine solche Reise verhindern können. Häufig treten solche Gründe unvorhersehbar oder meist vollkommen unerwartet auf. Dabei kann eine solche Reise nur abgebrochen und nicht angetreten werden, wenn ein in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Grund vorliegt.

Dazu gehören beispielsweise der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes, eine schwere und nicht zu erwartende Erkrankung, Schwangerschaftskomplikationen, ein unerwarteter Todesfall im Familienkreis, politischen Unruhen im Reisegebiet oder eine Impfuntauglichkeit und weitere Gründe.

Wenn dann die reisende Person jedoch keine Lust hat, die geplante Reise durchzuführen, kann diese Person auch nicht erwarten, dass eine solche Versicherung die hier entstandenen Kosten, wie Stornokosten für Hotel und Flug oder auch die Kosten für bereits gebuchte Aktivitäten im Reisegebiet, übernimmt. Ohne ein in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Grund oder auch ohne eine solche Versicherung bleibt dann die reisende Person auf den Kosten sitzen und kann den lang ersehnten Urlaub nicht antreten und gerät eventuell noch in finanzielle Schwierigkeiten.

Eine Reiserücktrittsversicherung gilt normalerweise für den Inhaber der Karte und dessen Familie (Frau und Kinder). Dabei gibt es jedoch, je nach Karte, erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kreditkarten, was den Eigenanteil (den sog. Selbstbehalt) sowie die maximale Versicherungssumme, die hier abgesichert wird, anbelangt. Ebenso kommt es zu Unterschieden bei der Anzahl der versicherten Urlaubstage. Hier gibt es Ausführungen, die bei 30 Tagen beginnen und andere wiederum, die über das komplette Jahr hinweg laufen (der sog. uneingeschränkte Versicherungsschutz).

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)