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Versicherungsrecht

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Allgemeines zum Thema Versicherungsrecht:

Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsmarterie zwischen Privatpersonen und dem Versicherungsunternehmen. Es ist ein sogenannter unselbstständiger Teil des Bürger- und Handelsrechtes. Das Versicherungsrecht fällt in den Bereich der Versicherungsaufsicht und regelt die Beziehung bzw. das öffentliche und rechtliche Verhältnis von zwei Partein. In diesen öffentlich rechtlichen Bereich fällt unter anderem die Sozialversicherung. Ziel des Versicherungsrechtes ist es Schäden aller Art Abzusichern. Dies ist nur möglich, wenn die Beziehung der beiden oben erwähnten Risikogemeinschaften bestmöglich reguliert werden. Das Versicherungsrecht ist im sogenannten Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Weitere Versicherungsverträge können im bürgerlichen Recht nachgelesen werden (zum Beispiel Verträge zugunsten Dritter).

Die verschiedenen Versicherungsrechtsbereiche des Versicherungsrechtes:

Der wohl typischte Bereich in dem das Versicherungsrecht zum Einsatz kommt ist das Transportversicherungsrecht – zu diesem auch das Speditionsversicherungsrecht gehört.

Ein weiteret Punkt beim Versicherungsrecht ist das Anrecht auf eine Sachversicherung. Dazu zählt unter anderem die Versicherung von Hausrat, Fahrzeugen (Kaskoversicherung) und Gebäuden. Aber auch die Versicherung des Reisegepäck oder die Bauwesenversicherung fällt in diesen Bereich. Auch die Versicherung im Falle von Feuer oder Einbruch wird in diesem Punkt geregelt.

Natürlich zählt auch das Recht auf eine private Personenversicherung zum Versicherungsrecht dazu. Beispiele dafür sind unter anderem alle Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen aber auch Reiserücktrittsversicherungen und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Beratung und Informationen in diesem Bereich können sich Konsumenten auch an die Verbraucherzentrale ( https://www.verbraucherzentrale.de/home) wenden.

Auch das Recht auf eine Haftpflichtversicherung ist im Versicherungrecht geregelt. Damit ist vor allem aber auch das Recht auf eine Pflichtversicherung gemeint. Die Haftpflichtversicherung kann sowohl privat, als auch betrieblich geregelt sein. Selbstverständlich gibt es auch eine Haftpflichtversicherung für Freiberufler. Im Prinzip werden hier alle Versicherungen abgeschlossen die nötig sind um im Bedarfsfall fremde Schäden regulieren zu können. Also zählen auch die Bauwesen-, die Umwelt- und die Produkthaftpflichtversicherung zu diesem Punkt des Versicherungsrechtes dazu. Rat und Unterstützung bieten auch Rechtsanwälte, wie z.B. der Rechtsanwalt in Augsburg unter der Website www.jus-kanzlei.de/rechtsgebiete/versicherungsrecht.html.

Abschliessend gehören dann noch die Rechtsschutz-, die Vertauensschaden- und die Kreditversicherung zum Versicherungsrecht. Im Prinzip finde im Versicherungsrecht also alle privatrechtlichen Versicherungsverträge Platz.