Lebensversicherung

Lebensversicherung vorzeitig kündigen – was ist dabei zu beachten?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchte, um schnell an flüssige Mittel zu kommen, sollte sich diesen Schritt genau überlegen. Vor allem wenn der Geldbedarf nur vorübergehend ist oder die Restlaufzeit sehr kurz ist. Der Versicherungsnehmer sollte in diesem Falle genau prüfen, wie viel Geld er zurück bekommt. Zudem ist die Kündigungsfrist einzuhalten, die in den meisten Fällen sind dies drei Monate.

Gründe für eine Kündigung
Eine Lebensversicherung galt lange Zeit als Deutschlands liebste Absicherung, jedoch wird etwa jede zweite vor Ablauf gekündigt. Dafür gibt es viele Gründe: Der Versicherungsnehmer hat seinen Arbeitsplatz verloren, eine Scheidung oder nicht vorhersehbare Ausgaben stehen an, die in eine finanzielle Notsituation bringen können. Vielen kommt der Gedanke, seine Lebensversicherung, die als Altersvorsorge oder für die Absicherung seiner Angehörigen im Todesfall gedacht war, zu kündigen.

Die Laufzeit spielt mit eine Rolle
Wer einen vorzeitigen Ausstieg aus seinem Versicherungsvertrag plant, muss mit Verlusten durch die vorzeitige Kündigung rechnen. Der Rückkaufwert, der ausgezahlt wird, ist relativ niedrig, weil vom Versicherer in den ersten Jahren Abschluss- und Verwaltungskosten berechnet werden und diese den Rückzahlungsbetrag mindern. Oftmals bieten ältere Policen attraktive Leistungen, die eine Lebensversicherung heute gar nicht mehr bietet, durch eine vorzeitige Beendigung verzichtet der Versicherungsnehmer darauf. Wurde der Vertrag erst einige Jahre zuvor abgeschlossen, ist das Verhältnis zwischen der Ansparsumme und dem Auszahlungsbetrag bei der Kündigung oftmals schlechter. Die hohen Provisionen für den Vermittler schlagen zu Buche. Inzwischen gibt es Regelungen über einen Mindestrückkaufwert.

Alternativen
Erfolgt eine vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung, greift die Abgeltungssteuer. Diese fällt an, wenn die Laufzeit weniger als zwölf Jahre beträgt oder der Versicherte noch keine 62 Jahre alt ist. Ist beides der Fall, werden die Erträge aus dem Vertrag besteuert. Wer kurzfristig finanzielle Mittel benötigt, hat auch mit einerKündigungsfrist zu rechnen. Er sollte darüber nachdenken, die Beiträge stunden zu lassen oder eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Die Verzinsung der eingezahlten Summe läuft in beiden Fällen weiter.