Private Krankenversicherung

Krankenversicherung und Einkommensgrenzen

Jetzt ist es amtlich: Die Einkommensgrenze für einen Wechsel zu privaten Krankenversicherung erhöht sich 2015 auf 54.900 Euro. Erst wenn gesetzlich Krankenversicherte diese Versicherungspflichtgrenze ein Jahr überschreiten, haben sie die Chance auf einen Wechsel.

Das Bundeskabinett erhöht im jährlichen Turnus die Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze. Ersteres bezieht sich auf die gesetzlichen Krankenkassen; Letzteres auf die allgemeine Rentenversicherung, die sich ebenfalls erhöht. Für 2015 erhöhte die Bundesregierung diese auf 6.050 Euro je Monat. Dasselbe gilt für die Beitragsbemessung der Arbeitslosenversicherung, die sich ebenfalls auf 6.050 Euro monatlich oder 72.600 Euro jährlich erhöht.

Für Arbeitnehmer erschwert sich mit jedem Jahr der Zugang zur PKV. Für sie bedeutet dies: Sie müssen 2015 ein monatliches Einkommen in Höhe von 4.575 Euro brutto erreichen.

In den letzten 15 Jahren ist die Versicherungspflichtgrenze deutlich angestiegen. Im Jahr 2000 war ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro notwendig, um den Wechsel in die PKV zu vollziehen. Heute brauchen Wechselwillige knapp 15.000 Euro mehr Einkommen, um aus der GKV zu kommen. Für viele Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln wollen, bleibt der Wechsel ein Traum. Für sie besteht die Möglichkeit auf mehr Leistungen im medizinischen mit dem Abschluss von Zusatzversicherungen. Gesetzlich Versicherte schließen meist Verträge für Zahnersatz, Krankenhaustagegeld oder bessere Leistungsqualität bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus ab. Vergleichsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.krankenversicherungsvergleiche.de .

Für diejenigen, die den Wechsel in die PKV vornehmen können, bieten sich dort ausgezeichnete Krankenvolltarife an. Lassen Sie sich von der PKV beraten und lesen Sie vor Unterschrift Ihren Vertrag genau durch. Jeder Tarif muss die Mindestanforderungen beinhalten. Ist dies nicht der Fall, wechseln Sie den Ansprechpartner.